Hundehaltegesetz

Seit 1. Juli 2003 ist das Oö. Hundehaltegesetz in Kraft getreten.

Mit 1. September 2022 tritt die Oö. Hundehaltegesetz-Novelle 2022 in Kraft. Hierbei ergeben sich einige, zum Teil gravierende Änderungen für den Hundehalter.
Hier ein kleiner Überblick über die wichtigsten Änderungen:

Alle über 12 Wochen alten Hunde müssen gemeldet werden!

 Der Meldung sind anzuschließen:
  - Für das Halten des Hundes erforderliche Sachkundennachweis
  - Versicherungsnachweis Hundehaftpflicht mit einer Mindestdeckungssumme in der Höhe von € 725.000,- und
  - der Nachweis über die Registrierung in der Heimtierdatenbank

Neu ist, dass Hundehalterinnen und Hundehalter seit 1. September 2022 such Änderungen oder einen Wechsel bei der Haftpflichtversicherung
binnen vier Wochen der Gemeinde bekannt geben müssen.

Anforderungen für die Haltung von Hunden:
- Hundehalter mind. 16 Jahre
- Nötige Sachkunde (Kurs)
- Psychisch, physisch und geistige Reife
- Verlässlichkeit (keine Verurteilungen etc,)
- Notwendige Beaufsichtigung des Hundes muss gegeben sein. (Menschen und Tiere dürfen nicht gefährdet oder belästigt werden, an öffentlichen Orten oder auf fremden Grundstücken nicht unbeaufsichtigt.)
- Keine Züchtung von Kampfhunden

Mitführen von Hunden an öffentlichen Orten
- Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden
- Die auch bei: Haltestellen, öffentl. Verkehrsmitteln, Einkaufszentren, Gaststätten, Schulen, Kindergärten, größeren Menschenansammlungen, Badeanlagen, ...
- Exkremente des Hundes an öffentlichen Orten im Ortsgebiet müssen vom Besitzer unverzüglich beseitigt werden.
- Der Gemeinderat kann Leinen- und Maulkorbpflicht auch außerhalb von Ortschaften verordnen.

Feststellung der Auffälligkeit eines Hundes:
- Vom Bürgermeister mittels Bescheid (bei Verletzungen, wiederholten Gefährdungen von Mensch und Tier) oder eine
- Behördliche Anordnung des Bürgermeister - mit Bescheid können Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdung bis hin zur Untersagung des Hundeshaltung erfolgen.

Zuständig