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Das Ausfüllen aller Felder ist erforderlich, außer es wird ausdrücklich angegeben, dass dies ein optionales Feld ist.
Eine aktuelle Namensliste der gesamten Vereinsmitglieder mit Hauptwohnsitzadresse und Geburtsdatum, in der auch die Vereinsmitglieder mit dem Hauptwohnsitz in der Gemeinde Fraham, jene unter 18 Jahren und jene über 60 Jahren explizit ausgewiesen und summiert sind, wobei der 31. Juli des jeweiligen Jahres als Stichtag bzgl. Angaben zur Vollendung bestimmter Lebensjahre heranzuziehen ist. (Der Fördergeber verpflichtet sich, diese Daten ausschließlich für den gegenständlichen Zweck zu verwenden und sie nicht an Dritte weiterzuleiten.)
Die Gemeinde Fraham hat eigene Sportförderrichtlinien, diese sind zwingend einzuhalten bzw. zu erfüllen. Ich nehme/wir nehmen zur Kenntnis, dass auf eine Förderung kein Rechtsanspruch besteht. Außerordentliche, einmalige Förderbegehren für besondere Sanierungsvorhaben oder Beschaffungen werden nicht im Rahmen dieser Richtlinien abgewickelt. In einem solchen Anlassfall ist im Vorfeld mit der Gemeinde Fraham Kontakt aufzunehmen und ein separates Ansuchen mit aktuellen Kostenvoranschlägen, Projektunterlagen, Skizzen und Plänen, etc. einzubringen.
Das Ansuchen ist bis spätestens 30. September eines jeden Jahres abzugeben. Über Gewährung oder Nicht-Gewährung wird der Förderwerber schriftlich von der Gemeinde Fraham in Kenntnis gesetzt.