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Ich ersuche unter Anwendung der Richtlinien des Gemeinderates Fraham um Zuerkennung eines Zuschusses für die Saisonkarte des Freibades Eferding. :
Ich nehme zur Kenntnis, dass auf die Gewährung der Förderung kein Rechtsanspruch besteht. Ich erkläre mich mit der automationsunterstützten Verarbeitung der Daten, sowie der Einholung automationsunterstützter Auskünfte und Informationen einverstanden, soweit dies in Art und Umfang auf den Zweck der Durchführung des Verfahrens auf Gewährung dieses Zuschusses beschränkt bleibt. Ich nehme zur Kenntnis, dass das Gemeindeamt Fraham berechtigt ist, die gemachten Angaben bzw. den Sachverhalt zu überprüfen und die Förderung jederzeit zurückzuverlangen, falls die Förderungsrichtlinien nicht eingehalten werden.
Aufgrund des Gemeinderatsbeschluss vom 14. September 2023 wird an Gemeindebürger/innen mit Hauptwohnsitz in Fraham, eine Freizeitförderung für den Ankauf einer Saisonkarte des Freibades Eferding mit 50% des Ankaufpreises ausbezahlt.
§ 1 Förderungsziel
Die Gemeinde Fraham gewährt Bürger/innen von Fraham mit Hauptwohnsitz eine Förderung der Saisonkarte des Freibades Eferding. Eine Doppelförderung (bei Verlust der Saisonkarte) ist nicht möglich.
§ 2 Förderungsvoraussetzungen
§ 3 Nachweise
Voraussetzung für eine zu gewährende Förderung sind folgende Unterlagen:
§ 4 Förderungen
Gefördert werden 50% der Kosten der Saisonkarte
Ausgenommen sind etwaige Bearbeitungsgebühren, Aufbewahrungsmieten oder Schlüsseleinsätze.
Rechtsgrundlagen: Ein Rechtsanspruch auf den gegenständlichen Zuschuss kann aus diesen Richtlinien nicht abgeleitet werden. Bei Vorliegen besonders berücksichtigungswürdiger Umstände obliegt die Entscheidungsbefugnis dem Gemeindevorstand. Diese Richtlinien treten mit 01.01.2024 in Kraft.
Das Ausfüllen aller Felder ist erforderlich, außer es wird ausdrücklich angegeben, dass dies ein optionales Feld ist.