Willkommen in der Gemeinde Fraham

Saisonkarte Eferdinger Freibad (Onlineformular)

Ich ersuche unter Anwendung der Richtlinien des Gemeinderates Fraham um Zuerkennung eines Zuschusses für die Saisonkarte des Freibades Eferding. :

Einverständniserklärung

Ich nehme zur Kenntnis, dass auf die Gewährung der Förderung kein Rechtsanspruch besteht. Ich erkläre mich mit der automationsunterstützten Verarbeitung der Daten, sowie der Einholung automationsunterstützter Auskünfte und Informationen einverstanden, soweit dies in Art und Umfang auf den Zweck der Durchführung des Verfahrens auf Gewährung dieses Zuschusses beschränkt bleibt. Ich nehme zur Kenntnis, dass das Gemeindeamt Fraham berechtigt ist, die gemachten Angaben bzw. den Sachverhalt zu überprüfen und die Förderung jederzeit zurückzuverlangen, falls die Förderungsrichtlinien nicht eingehalten werden.


Richtlinien

Aufgrund des Gemeinderatsbeschluss vom 14. September 2023 wird an Gemeindebürger/innen mit Hauptwohnsitz in Fraham, eine Freizeitförderung für den Ankauf einer Saisonkarte des Freibades Eferding mit 50% des Ankaufpreises ausbezahlt. 

§ 1 Förderungsziel 

Die Gemeinde Fraham gewährt Bürger/innen von Fraham mit Hauptwohnsitz eine Förderung der Saisonkarte des Freibades Eferding. Eine Doppelförderung (bei Verlust der Saisonkarte) ist nicht möglich. 

§ 2 Förderungsvoraussetzungen 

  1. Hauptwohnsitz in Fraham 
  2. Anträge auf Förderung müssen mittels Formulars und allen Nachweisen bis spätestens 30. September des laufenden Jahres am Gemeindeamt eingebracht werden. Anträge späteren Zeitpunktes werden nicht berücksichtigt. 

§ 3 Nachweise 

Voraussetzung für eine zu gewährende Förderung sind folgende Unterlagen: 

  • Saisonkarte 
  • Rechnungs-/Kassenbeleg 
  • Lichtbildausweis 

§ 4 Förderungen 

Gefördert werden 50% der Kosten der Saisonkarte 

  • Erwachsene 
  • Senioren, Präsenzdiener, Lehrlinge, Behinderte (mit Ausweis) 
  • Kinder bis 15 Jahren 
  • Schüler und Studenten bis 26 Jahren (mit Ausweis) 
  • Familienkarte (als Nachweis gilt die in der Fam. Beihilfenkarte eingetragene Kinderzahl) 

Ausgenommen sind etwaige Bearbeitungsgebühren, Aufbewahrungsmieten oder Schlüsseleinsätze. 

Rechtsgrundlagen: Ein Rechtsanspruch auf den gegenständlichen Zuschuss kann aus diesen Richtlinien nicht abgeleitet werden. Bei Vorliegen besonders berücksichtigungswürdiger Umstände obliegt die Entscheidungsbefugnis dem Gemeindevorstand. Diese Richtlinien treten mit 01.01.2024 in Kraft.


Das Ausfüllen aller Felder ist erforderlich, außer es wird ausdrücklich angegeben, dass dies ein optionales Feld ist.

Antragssteller/in
Hauptwohnsitz laut Melderegister
Kontaktdaten
Bankverbindung
Nachweise
Datei wählen ändern löschen
    Datei wählen ändern löschen
      Datei wählen ändern löschen
        Datei wählen ändern löschen
          Datei wählen ändern löschen
            Datei wählen ändern löschen
              Datei wählen ändern löschen
                Datei wählen ändern löschen
                  Datei wählen ändern löschen
                    Datenschutz
                    Datenschutz
                    Sicherheitsabfrage