Willkommen in der Gemeinde Fraham

Stellenausschreibung der Gemeinde Stroheim

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 30. Juli 2026 wird gemäß §§ 8 und 9 Oö. Gemeinde-Dienst-rechts- und Gehaltsgesetz 2002 (Oö. GDG 2002) idgF. folgender Dienstposten zur Besetzung öffentlich ausgeschrieben:


Amtsleiter/Amtsleiterin der Gemeinde Stroheim

Vertragsbedienstetenverhältnis – Funktionslaufbahn GD 11.1


Das Beschäftigungsausmaß beträgt 40 Wochenstunden (Vollzeitbeschäftigung). Die Entlohnung in der Gehaltsstufe 1 der Funktionslaufbahn GD 11.1 beträgt mindestens monatlich brutto € 4.540,50 (ohne anrechenbare Vordienstzeiten).

Die Besetzung des Dienstpostens ist ab 01.07.2027 vorgesehen. Vom 01.01.2027 bis 30.06.2027 ist eine Einarbeitungsphase als Vertragsbedienstete(r) in der Funktionslaufbahn GD 14.1 vorgesehen.

Die Bestellung des (der) Amtsleiters (Amtsleiterin) erfolgt vorerst befristet auf 3 Jahre. Im Anschluss daran sind Weiterbestellungen möglich, die jeweils auf 5 Jahre zu befristen sind.


Zu den wesentlichen Aufgaben gehören:


  • Leitung des Gemeindeamtes und selbständige Führung der gesamten Verwaltung samt Dienstbetrieb
  • Dienstaufsicht über alle Dienststellen der Gemeinde
  • Ansprechpartner(in) für Bürgermeister, Gemeindeorgane, Gemeindebedienstete und Bevölkerung
  • Vorbereitung, Erledigung und Umsetzung der Gemeinderats-, Gemeindevorstands- und sonstiger Ausschussbeschlüsse sowie die Teilnahme an den Sitzungen
  • Finanzierungs-, Rechts-, Verordnungs- und Personalangelegenheiten
  • Abwicklung von Bauvorhaben und Projekten der Gemeinde (Finanzplanung, Förderungen etc.)
  • Erledigung der gemäß Geschäftsverteilungsplan oder über Auftrag des Bürgermeisters zugeteilten Aufgaben
  • Geschäftsführung der Kommanditgesellschaft „VFI Stroheim & Co KG“


Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen:


  • Österreichische Staatsbürgerschaft
  • Volle Handlungsfähigkeit und einwandfreies Vorleben
  • Persönliche, gesundheitliche und fachliche Eignung
  • Bei männlichen Bewerbern abgeleisteter Präsenz- bzw. Zivildienst (sofern nicht befreit)


Besondere Aufnahmevoraussetzungen – unbedingt zu erfüllen:


  • Niveau eines Absolventen (einer Absolventin) einer höheren Schule oder jedenfalls eine mehrjährige Berufserfahrung in adäquaten Bereichen
  • Absolvierung der Dienstausbildung entsprechend der Oö. Gemeinde-Dienstausbildungsverordnung 2005, sofern noch nicht vorhanden
  • Sehr gute EDV-Kenntnisse, Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift
  • Führerschein der Klasse B


Besondere Aufnahmevoraussetzungen – erwünscht:


  • Kenntnisse des kommunalen Finanz- und Projektmanagements
  • Umfangreiches Fachwissen durch mehrjährige Berufserfahrung in der Gemeindeverwaltung
  • Führungskompetenz, Eigeninitiative und Verantwortungsbewusstsein
  • Standesbeamtenausbildung oder Bereitschaft zur Absolvierung
  • Zeitliche Flexibilität und Bereitschaft zu Mehrdienstleistungen (Sitzungen, Wahlen etc.)
  • Selbständigkeit, Genauigkeit und Zuverlässigkeit
  • Bereitschaft zur Weiterbildung im fachlichen und persönlichen Bereich


Wir können bieten:


  • Eine verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Leitungsfunktion
  • Eine krisensichere Berufstätigkeit mit flexibler Arbeitszeit (Gleitzeitregelung)
  • Eine teilweise Aufgabenerfüllung im Homeoffice
  • Ein gutes Betriebsklima in einem kollegialen Team
  • Eine attraktive Versicherung bei der Krankenfürsorge für oö. Gemeinden (KFG)


Auswahlverfahren:


Das Auswahlverfahren erfolgt nach den Bestimmungen des § 11 Oö. GDG 2002 und den darin normierten Objektivierungskriterien. Die Gemeinde Stroheim behält sich das Recht vor, Vorstellungsgespräche, Hearings, Tests und sonstige fachliche Begutachtungen durchzuführen. Im Zusammenhang mit der Bewerbung und dem Auswahlverfahren anfallende Kosten werden nicht ersetzt.


Bewerbung:


Die entsprechenden Bewerbungsunterlagen (Motivationsschreiben, Lebenslauf mit aktuellem Foto, Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Strafregisterbescheinigung, Zeugnisse und Nachweise über die erlangten Bildungsabschlüsse und bisherigen beruflichen Verwendungen) sind bis spätestens

Montag, 31. August 2026 (12:00 Uhr)

beim Gemeindeamt Stroheim, 4074 Stroheim 30, oder per E-Mail an gemeinde@stroheim.ooe.gv.at ein-zureichen.

Für weitere Informationen steht Bürgermeister Volker Krennmair (0676 841559100) oder Amtsleiter Manfred Stumpfl (07272 625514) zur Verfügung.

Hinweis: Um sich die Datei anzusehen, klicken Sie darauf und öffnen Sie die Datei entweder im Browser, mit einem Programm (bspw. dem Adobe Acrobat Reader) oder speichern Sie sie auf Ihrem Computer.