Willkommen in der Gemeinde Fraham

Lehrling Koch/Köchin (m/w/d)

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

für das Bezirksalten- und Pflegeheim Hartkirchen 

beschäftigt mit 38,5 Wochenstunden 

geplanter Lehrbeginn: 01.02.2027 

Lehrzeit: 3 Jahre


Aufgaben:

  • alle Tätigkeiten im Sinne der Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Koch/Köchin

erwünschte Voraussetzungen:

  • Eignung für systematisches und routinemäßiges Arbeiten
  • körperliche Belastbarkeit, Handgeschicklichkeit, Fingerfertigkeit, guter Geschmacksinn, Organisationstalent und Hygienebewusstsein
  • freundliche Umgangsformen und Teamfähigkeit

allgemeine Voraussetzungen für Lehrstellen:

  • Beendigung der allgemeinen Schulpflicht bis spätestens Juli 2026
  • 17. Lebensjahr bis zum Stichtag 31. Dezember 2026 nicht vollendet
  • kein bestehendes Lehrverhältnis bis zum Dienstantritt
  • gesundheitliche Eignung

Auswahlverfahren:

  • Zeugnisse (Jahreszeugnis der 8. Schulstufe, sowie aktuelles Semesterzeugnis; letzteres kann nachgereicht werden)
  • Vorauswahl aus verwaltungsökonomischen Gründen
  • freiwilliger Schnuppertag nach Vorauswahl, evtl. Eignungstest
  • Reihungsliste durch Personalbeirat, Aufnahmebeschluss durch Verbandsvorstand

Entlohnung:

  • Lehrlingsentschädigung gemäß Richtlinien für Lehrlinge im Oö. Gemeinde(verbands)dienst


Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen nach den dienstrechtlichen Vorschriften sind:

  • österreichische (EU) Staatsbürgerschaft (bzw. Staatsangehörigkeit eines Landes, dessen Angehörigen auf Grund von Staatsverträgen im Rahmen der europäischen Integration dieselben Rechte für den Berufszugang zu gewähren sind wie Inländern)
  • persönliche, fachliche und gesundheitliche Eignung
  • ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift
  • für männliche Bewerber: abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst

Auswahlverfahren: für die ausgeschriebene Stelle:

  • Vorauswahl aus verwaltungsökonomischen Gründen
  • Vorstellungsgespräch mit freiwilliger fachlicher Begutachtung
  • Reihungsliste durch Personalbeirat, Aufnahmebeschluss durch Verbandsvorstand


Aufnahmen erfolgen in ein Vertragsbedienstetenverhältnis zum Sozialhilfeverband Grieskirchen bzw. Eferding.

Allfällige Kosten (Fahrtspesen usw.) im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.

Bewerbungen mit Lebenslauf, Lichtbild und Dienstzeitbestätigungen sowie Zeugnissen (in Kopie) sind direkt an die Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen als Geschäftsstelle der Sozialhilfeverbände Grieskirchen und Eferding, Manglburg 14, 4710 Grieskirchen, zu richten.

Bewerbungsbögen sind in allen Bezirksalten- und Pflegeheimen der Sozialhilfeverbände Grieskirchen (Grieskirchen, Gaspoltshofen, Peuerbach, Kallham) und Eferding (Eferding und Hartkirchen) sowie in der Geschäftsstelle der Sozialhilfeverbände (Telefon: 07248/603-64305) erhältlich oder unter www.shv-gr-ef.at abrufbar.

Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die Heimleiterinnen und Heimleiter der Bezirksalten- und Pflegeheime, sowie die Leiter und Leiterinnen des Pflege- und Betreuungsdienstes der Bezirksalten- und Pflegeheime gerne zur Verfügung.

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