Willkommen in der Gemeinde Fraham

Hundehaltung

Wichtige Informationen für Hundehalter:innen und alle, die es werden möchten

Ein Hund bereichert das Leben, bringt aber auch Verantwortung mit sich. Seit 1. Dezember 2024 gilt in Oberösterreich das Oö. Hundehaltegesetz 2024, das klare Rahmenbedingungen für eine sichere und verantwortungsvolle Hundehaltung schafft.

Ziel des Gesetzes ist es, Gefährdungen und unzumutbare Belästigungen durch Hunde zu vermeiden und ein sicheres sowie verantwortungsbewusstes Zusammenleben von Mensch und Tier zu fördern.


Vor der Anschaffung: 

Gut informieren und vorbereiten

Wer sich einen Hund anschaffen möchte, sollte sich bereits im Vorfeld gut informieren und die notwendigen Voraussetzungen erfüllen:

  • Sachkundenachweis absolvieren
  • Hundehaftpflichtversicherung abschließen
  • Sich mit Zeitaufwand, laufenden Kosten und Verantwortung der Hundehaltung auseinandersetzen

Die gesetzlichen Vorgaben setzen bewusst auf Prävention: Eine gute Vorbereitung soll dazu beitragen, dass Hunde verantwortungsvoll und artgerecht gehalten werden.


Nach der Anschaffung: 

Melde- und Registrierungspflichten

Nach der Aufnahme eines Hundes sind bestimmte Melde- und Registrierungspflichten zu beachten:

  • Anmeldung des Hundes bei der Gemeinde innerhalb von fünf Werktagen
  • Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip und Registrierung in der Heimtierdatenbank
  • Vorlage der erforderlichen Nachweise bei der Gemeinde:
    • Sachkundenachweis
    • Nachweis über die Hundehaftpflichtversicherung
    • Registrierungsbestätigung aus der Heimtierdatenbank

Auch wesentliche Änderungen, wie etwa ein Halterwechsel, ein Wohnsitzwechsel oder der Tod des Hundes, sind der Gemeinde innerhalb der vorgesehenen Frist zu melden.


Allgemeine Anforderungen an Hundehalter:innen

Das Gesetz legt fest, dass Hunde nur von geeigneten Personen gehalten werden dürfen.

Das bedeutet insbesondere:

  • Mindestalter von 16 Jahren
  • körperliche und geistige Eignung
  • erforderliche Sachkunde für die Hundehaltung

Darüber hinaus sind Hunde so zu beaufsichtigen, zu verwahren und zu führen, dass

  • Menschen und Tiere nicht gefährdet werden und
  • Menschen nicht über ein zumutbares Maß hinaus belästigt werden.


Führen von Hunden an öffentlichen Orten

Für das Führen von Hunden an öffentlichen Orten gelten je nach Ort und Einstufung des Hundes unterschiedliche Vorgaben:

  • Im Ortsgebiet müssen Hunde an öffentlichen Orten entweder an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.
  • In öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen, in Gaststätten sowie bei größeren Menschenansammlungen – etwa in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Badeanlagen während der Badesaison oder bei Veranstaltungen – müssen Hunde sowohl an der Leine als auch mit Maulkorb geführt werden.
  • Für Hunde spezieller Rassen ab dem vollendeten 12. Lebensmonat gilt, sofern kein Befreiungsbescheid vorliegt, an öffentlichen Orten grundsätzlich Leinen- und Maulkorbpflicht. Dasselbe gilt für auffällige Hunde. Ausgenommen sind eingezäunte Freilaufflächen; auf nicht eingezäunten Freilaufflächen besteht Maulkorbpflicht.


Kleine, große und spezielle bzw. auffällige Hunde

Das Gesetz unterscheidet mehrere Kategorien:

Kleine HundeGroße HundeSpezielle bzw. auffällige Hunde
unter 40 cm Widerristhöhe und unter 20 kg Gewichtab 40 cm Widerristhöhe oder ab 20 kg Gewichtstrengere Vorschriften
verpflichtende AlltagstauglichkeitsprüfungLeinen- und Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum außer ein Befreiungsbescheid für Hunde spezieller Rassen liegt vor
zusätzliche Prüfungen (z. B. Verhaltensevaluierung)

Beachten Sie, dass bei der Anmeldung binnen zwei Monaten eine tierärztliche Bestätigung bei der Gemeinde vorgelegt werden muss. 

Ausnahme: 

  • Der Hund hat zum Zeitpunkt der Anmeldung das 12. Lebensmonat noch nicht vollendet. In diesem Fall muss die Bestätigung nach Vollendung des 12. Lebensmonats binnen zwei Monaten nachgereicht werden.
  • Der Hund hat das 8. Lebensjahr bereits vollendet.


Spezielle Rassen

  • Bullterrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Dogo Argentino
  • American Pit Bull Terrier
  • Tosa Inu


Sämtliche Kreuzungen untereinander gelten ebenso als potenziell gefährliche Rasse.


Verhalten im öffentlichen Raum

Beim Führen von Hunden im öffentlichen Raum sind insbesondere folgende Bestimmungen zu beachten:

  • Hunde müssen jederzeit sicher beherrscht und kontrolliert werden können.
  • Je nach Ort und Einstufung des Hundes gelten unterschiedliche Leinen- und/oder Maulkorbpflichten.
  • In bestimmten Fällen kann die Gemeinde zusätzliche Auflagen für das Halten und Führen eines Hundes vorschreiben.
  • Auch die Anzahl der von einer Person gleichzeitig geführten Hunde kann gesetzlichen Einschränkungen unterliegen.

Abgaben und Strafen

  • Für jeden Hund ist jährlich eine Hundeabgabe zu entrichten. Die Höhe der Hundeabgabe wird vom Gemeinderat festgelegt. Die Hundeabgabe ist grundsätzlich für das gesamte Kalenderjahr zu entrichten, auch wenn die Hundehaltung nicht während des gesamten Jahres besteht.
  • Verstöße gegen die Bestimmungen des Oö. Hundehaltegesetzes 2024 können Verwaltungsstrafen nach sich ziehen. Dazu zählen beispielsweise die unterlassene Anmeldung eines Hundes, die Nichtvorlage erforderlicher Nachweise oder Prüfungen sowie die Nichteinhaltung bescheidmäßig vorgeschriebener Auflagen. Nähere Bestimmungen zu Verwaltungsübertretungen und Strafen finden sich in § 21 Oö. Hundehaltegesetz 2024.

Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften wird von den zuständigen Behörden kontrolliert.


Verantwortung steht im Mittelpunkt

Das Oö. Hundehaltegesetz 2024 stellt die verantwortungsvolle Hundehaltung in den Mittelpunkt. Hundehalter:innen tragen die Verantwortung dafür, dass ihre Hunde entsprechend ihren Bedürfnissen gehalten und so geführt werden, dass ein sicheres und rücksichtsvolles Zusammenleben gewährleistet ist.

Dazu gehören insbesondere:

  • eine angemessene Erziehung und Betreuung des Hundes,
  • Rücksichtnahme auf Mitmenschen und andere Tiere sowie
  • die dauerhafte Übernahme von Verantwortung für den Hund.


Unser Tipp für zukünftige Hundehalter:innen

Bevor Sie sich für einen Hund entscheiden, sollten Sie sich gut überlegen:

  • Passt ein Hund zu meinem Alltag und meiner Lebenssituation?
  • Habe ich ausreichend Zeit und Geduld für die Betreuung und Erziehung?
  • Kann ich die laufenden Kosten für Haltung, Pflege und tierärztliche Versorgung tragen?
  • Bin ich bereit, langfristig Verantwortung für das Tier zu übernehmen?

Nutzen Sie bereits vor der Anschaffung die verfügbaren Informations- und Kursangebote. Hilfreiche Informationen rund um eine sichere und verantwortungsvolle Hundehaltung finden Sie beispielsweise unter www.sichermithund.at.


Fragen?

Gerne stehen wir Ihnen für Fragen rund um die Rechte und Pflichten von Hundehalter:innen sowie zu den Bestimmungen des Oö. Hundehaltegesetzes 2024 zur Verfügung.