Heizkostenzuschuss 2024/2025

Heizkostenzuschuss

Sozial bedürftige Menschen werden in der Heizperiode 2024/2025 mit einem Heizkostenzuschuss unterstützt. Dieser kann von 1. Oktober bis 30. November 2024 online beantragt werden . Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Punkte für die Gewährung aufgelistet. Die vollständigen Voraussetzungen finden Sie unter der Homepage des Landes Oberösterreich bzw. in der Richtlinie.


Wer wird gefördert?

Einen Zuschuss können Personen mit eigenem Haushalt erhalten , die folgende Kriterien erfüllen:

  • Ständig bewohnter Hauptwohnsitz in Oberösterreich seit zumindest 1. September 2024
  • Bei der antragsstellenden Person liegt ein eigener Haushalt vor
  • Der Heizkostenzuschuss wurde für diesen Haushalt noch nicht ausbezahlt (einmalig pro Haushalt)

Von diesem Zuschuss ausgenommen sind:

  • Asylwerberinnen und Asylwerber
  • Subsidiär Schutzberechtigte
  • Vertriebene
  • Bewohnerinnen und Bewohner, welch ein zielgruppenspezifischen betreuten Wohnformen, die im Wesentlichen aus öffentlichen Mitteln finanziert werden, leben. Die gilt u. a. für Einrichtungen gemäß §§ 20 und 21 Oö. SHG 1998, § 12 Abs. 2 Z 1 und § 17 Abs. 3 Z 5 Oö. ChG
  • Strafgefangene und Untergebrachte in Justizanstalten


Was wird gefördert?

Für die Beheizung des Wohnraumes, gleichgültig mit welchem Energieträger, wird an sozial bedürftige Personen ein Zuschuss gewährt. 


Wie wird gefördert?

Gewährung eines Heizkostenzuschusses für die Heizperiode 2024/2025 in Höhe von jeweils EUR 200,00 pro Haushalt, wenn das Haushaltseinkommen unter der festgesetzten Einkommensgrenze für soziale Bedürftigkeit liegt. 


Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Gewährung des Zuschusses ist von der Höhe des Einkommens abhängig. 


1. Der Zuschuss wird an jene Personen ausbezahlt, deren Jahresbruttoeinkommen aus dem Jahr 2023 je Haushalt summiert, nachfolgende Werte nicht überschreitet;

  • Einpersonenhaushalte: Jahresbruttoeinkommen bis EUR 19.070,00
  • Mehrpersonenhaushalte: Jahresbruttoeinkommen bis EUR 26.940,00


2. Die Prüfung des Antrages erfolgt mittels automatisierter Unterstützung. Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird der Zuschuss genehmigt. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt durch Überweisung auf ein Konto bei einem Geldinstitut im SEPA-Raum, das im Antrag bekanntzugeben.


Die Antragsstellung ist auf der Website des Landes Oberösterreich unter https://www.land-oberoesterreich.gv.at/heizkostenzuschuss.htm möglich.

01.10.2024