Willkommen in der Gemeinde Fraham

Erhaltungsbeiträge

Zuständig

Mit der Novelle 2024 zum Oö. Raumordnungsgesetz (LGBl. Nr. 78/2023) wurden die Erhaltungsbeiträge für infrastrukturell aufgeschlossene, jedoch unbebaute Grundstücke neu festgelegt. Seit 1. Jänner 2024 betragen diese jährlich 33 Cent pro Quadratmeter für den Kanal und 15 Cent pro Quadratmeter für die Wasserversorgung. Die Gemeinden haben die Möglichkeit, diese Sätze per Verordnung auf bis zum Doppelten anzuheben.

Für bereits aufgeschlossene, aber noch unbebaute Grundstücke werden nach Vorschreibung der Aufschließungsbeiträge laufende Erhaltungsbeiträge eingehoben. Deren Höhe richtet sich nach der jeweiligen Grundstücksgröße und basiert auf den Richtwerten des Oö. ROG 1994. In der Gemeinde Fraham betrifft dies rund 80 Grundstücke bzw. ca. 85.000 m² (8,5 Hektar) gewidmetes Bauland. Diese Baulandreserven im Gemeindegebiet würden den Baulandbedarf von etwa sechs Jahren abdecken.

Seit Anfang 2021 besteht für oberösterreichische Gemeinden die Möglichkeit, durch Beschluss des Gemeinderates und entsprechende Verordnung die Erhaltungsbeiträge zu verdoppeln, sofern dies zur Deckung der tatsächlich anfallenden Erhaltungskosten oder aus Gründen der Baulandmobilisierung erforderlich ist. 

Die Gemeinde Fraham hat sich in den vergangenen Jahren intensiv mit dieser Thematik auseinandergesetzt. Vor dem Hintergrund steigender Kosten für Erhaltung, Instandhaltung und Modernisierung der Wasserver- und Abwasserentsorgungsanlagen wurden die Erhaltungsbeiträge schrittweise angepasst.

Für das Jahr 2026 hat der Gemeinderat beschlossen, einen Zuschlag von 85 % auf den gesetzlich vorgeschriebenen Beitrag einzuheben. Diese Maßnahme ist notwendig, um die Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen weiterhin krisensicher, nachhaltig und am Stand der Technik betreiben zu können. Die Erhöhung dient einerseits der Deckung der tatsächlich anfallenden Erhaltungskosten, andererseits auch der Baulandmobilisierung. Die

Mit einer angemessenen Finanzierung wird die langfristige Funktionsfähigkeit und Versorgungssicherheit der kommunalen Infrastruktur gewährleistet.