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Aufgrund der auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet veröffentlichten stattgebenden Entscheidungen des Bundesministers für Inneres betreffend die oben angeführten Volksbegehren wird verlautbart:
Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist von 15. Juni 2026 bis einschließlich 22. Juni 2026, in jeder Gemeinde in den jeweiligen Text samt Begründung der Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu einem oder zu mehreren Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären.
Mo, 15.06.2026 - 08:00 bis 16:00 UhrDi, 16.06.2026 - 08:00 bis 20:00 UhrMi, 17.06.2026 - 08:00 bis 16:00 UhrDo, 18.06.2026 - 08:00 bis 16:00 UhrFr, 19.06.2026 - 08:00 bis 16:00 UhrMo, 22.06.2026 - 08:00 bis 16:00 Uhr
Ausweis nicht vergessen!
Die Eintragung muss nicht bei einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online (ID Austria) getätigt werden. www.bmi.gv.at/volksbegehren
Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 11. Mai 2026 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.
Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.
02.06.2026